§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Investa Vermögensberatung GmbH mit ihren Kunden schließt. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit der Investa Vermögensberatung GmbH als Verbraucher gemäß §13 (BGB), oder als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Investa Vermögensberatung GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Investa Vermögensberatung GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen der Investa Vermögensberatung GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) Die Investa Vermögensberatung GmbH erbringt onlinebasierte Lehrgänge im Bereich des Aktien-, Options – und Derivatehandels. Die Investa Vermögensberatung GmbH schuldet dem Kunden dabei nicht die Erbringung eines Werkes oder Erfolges und kann insbesondere keine Zusicherungen für den Eintritt eines finanziellen Erfolgs auf Kundenseite erteilen.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Investa Vermögensberatung GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der Investa Vermögensberatung GmbH unberührt.
(3) In Bezug auf die von der Investa Vermögensberatung GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden, steht der Investa Vermögensberatung GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass der Handel mit hochspekulativen Finanzprodukten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann. Die Investa Vermögensberatung GmbH weist darauf hin, dass neben dem Totalverlust im Einzelfall sogar eine Nachschusspflicht des Kunden bestehen kann.
(5) Der Investa Vermögensberatung GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.
(6) Die Investa Vermögensberatung GmbH vermittelt keine Anlageprodukte und führt keine Anlageberatung durch. Für den Erwerb der Finanzprodukte ist der Kunde ausschließlich selbst verantwortlich. Die innerhalb des Coachings und/oder in Gesprächen mit dem Mitarbeitern der Investa Vermögensberatung GmbH erhaltenen Inhalte und Informationen stellen ausdrücklich keine Anlageberatung dar, ersetzen nicht die individuelle Anlageberatung und geben auch keine konkrete Empfehlung zu einem Wertpapier, Finanzprodukt oder -instrument. Eine Haftung für eventuelle Verluste und Schäden ist ausgeschlossen. Weiterhin empfehlen wir Interessenten vor einem möglichen Investment in die in diesem Artikel genannten Wertpapiere den jeweils relevanten und rechtlich ausschließlich maßgeblichen Wertpapierprospekt (Basisprospekt, die dazugehörigen Endgültigen Bedingungen sowie etwaig Nachträge dazu auf der Seite des jeweiligen Emittenten) zu lesen, um sich möglichst umfassend zu informieren. Insbesondere gilt dies für die Risiken eines möglichen Investments in die genannten Wertpapiere.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Investa Vermögensberatung GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder online erfolgen. Der online Vertragsabschluss findet statt, indem der Kunde das von ihm gewünschte Coaching-Programm auf der Webseite der Investa Vermögensberatung GmbH durch Anklicken auswählt und seine Kontaktdaten in dem darauffolgenden Kontaktfeld einträgt und dann mit einem weiteren Klick bucht.
(2) Der Kunde erhält von der Investa Vermögensberatung GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
Nicht möglich, da Geschäfte im Fernabsatz. Widerufsbelehrung etc. beachten. Der Kunde kann über die Website den Coachingvertrag anfordern, der dann allerdings separat geschlossen werden muss. Vertrag in den kommenden Mails separat.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von der Investa Vermögensberatung GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Coaching-Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen der Investa Vermögensberatung GmbH erfolgt sofort nach Rechnungsstellung. Die Vergütung der Dienste der Investa Vermögensberatung GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot der Investa Vermögensberatung GmbH ist anderslautend. Eine der Investa Vermögensberatung GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern ein SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der Investa Vermögensberatung GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
(4) Die Investa Vermögensberatung GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Investa Vermögensberatung GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Investa Vermögensberatung GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Investa Vermögensberatung GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Investa Vermögensberatung GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Investa Vermögensberatung GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Investa Vermögensberatung GmbH in Verzug, ist die Investa Vermögensberatung GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Investa Vermögensberatung GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
§ 7 Erfüllung
(1) Die Investa Vermögensberatung GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Investa Vermögensberatung GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die Investa Vermögensberatung GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird die Investa Vermögensberatung GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist die Investa Vermögensberatung GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der Investa Vermögensberatung GmbH unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Die Investa Vermögensberatung GmbH und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen der Investa Vermögensberatung GmbH und dem Kunden.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen der Investa Vermögensberatung GmbH (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen der Investa Vermögensberatung GmbH zu wahren. Die Investa Vermögensberatung GmbH ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen der Investa Vermögensberatung GmbH innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass die der Investa Vermögensberatung GmbH überlassenen Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die Investa Vermögensberatung GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Investa Vermögensberatung GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der Investa Vermögensberatung GmbH für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Investa Vermögensberatung GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die Investa Vermögensberatung GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 11 Haftung
(1) Die Investa Vermögensberatung GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Investa Vermögensberatung GmbH nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Investa Vermögensberatung GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an die Investa Vermögensberatung GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern die Investa Vermögensberatung GmbH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von der Investa Vermögensberatung GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von der Investa Vermögensberatung GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der Investa Vermögensberatung GmbH in München (Deutschland).