Wichtig
Diese Information ist weder eine Anlageberatung noch eine Anlagestrategie- oder Anlageempfehlung, sondern Werbung. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zu erheblichen Verlusten des eingesetzten Kapitals führen. Wenn das Wertpapier in einer anderen Währung als Euro erworben wird, können zusätzlich noch Wechselkursrisiken für den Anleger entstehen.
Risikohinweis Aktien
Aktien sind Wertpapiere, die von Unternehmen zur Beschaffung von Eigenkapital ausgegeben werden und ein Anteilsrecht an der Gesellschaft verbriefen. Ein Aktionär ist somit nicht Gläubiger wie bei einer Anleihe, sondern Mitinhaber des Unternehmens. Der Aktionär ist am wirtschaftlichen Erfolg und Misserfolg beteiligt und partizipiert daran über Gewinnausschüttungen, sogenannten Dividenden, und über die Kursentwicklung der Aktie.
Der Umfang des durch die Aktie verbrieften Beteiligung am Unternehmen ergibt sich bei Nennwertaktien aus dem angegebenen festen Geldbetrag. Eine Stückaktie lautet auf eine bestimmte Stückzahl von Aktien. Die Beteiligungsquote des einzelnen Aktionärs und damit der Umfang seiner Rechte ergibt sich aus dem Verhältnis der von ihm gehaltenen Aktienstückzahl zu der insgesamt emittierten Aktienstückzahl.
Es existieren verschiedene Arten von Aktien, die mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sind. Die wichtigsten Ausgestaltungen sind Stammaktien, Vorzugsaktien, Inhaberaktien und Namensaktien. Stammaktien sind mit Stimmrechten versehen und die in Deutschland am weitesten verbreitete Aktienart. Im Gegensatz dazu sind Vorzugsaktien nicht mit Stimmrechten ausgestattet. Zum Ausgleich erhalten Aktionäre eine bevorzugte Behandlung z. B. bei der Ausschüttung von Dividenden. Bei einer Inhaberaktie ist keine Eintragung des Aktionärs in ein Aktienregister notwendig. Der Aktionär kann seine Rechte auch ohne die Eintragung ausüben. Inhaberaktien sind deshalb leichter übertragbar, was die Handelbarkeit typischerweise verbessert. Bei einer Namensaktie wird der Name des Inhabers in ein Aktienregister eingetragen. Ohne die Eintragung können die Rechte aus dem Besitz der Aktie nicht geltend gemacht werden. Als vinkulierte Namensaktien bezeichnet man Aktien, deren Übertragung auf einen neuen Aktionär zusätzlich an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist. Für die emittierende Gesellschaft sind vinkulierte Namensaktien insofern von Vorteil, als sie die Übersicht über den Aktionärskreis behält. In Deutschland kommen vinkulierte Namensaktien jedoch nicht häufig vor.
Die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft vermittelt Aktionären verschiedene Rechte. Die Aktionärsrechte ergeben sich in Deutschland aus dem Aktiengesetz sowie aus der Satzung der betreffenden Gesellschaft. Es handelt sich im Wesentlichen um Vermögens- und Verwaltungsrechte.
Im Hinblick auf Vermögensrechte sind vor allem der Anspruch auf Dividende, Bezugsrechte sowie Anspruch auf Zusatz- oder Berichtigungsaktien zu nennen:
Als Dividende bezeichnet man die jährliche Gewinnausschüttung durch den Emittenten an die Aktionäre. Diese ist von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, insbesondere vom Bilanzgewinn, abhängig. Eine Entscheidung über die Höhe der Dividende wird auf der Hauptversammlung im Rahmen der Gewinnverwendung von den Aktionären getroffen.
Als Bezugsrecht bezeichnet man das Recht des Aktionärs an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen, um die bestehenden Stimmrechtsverhältnisse zu wahren und einen möglichen Vermögensnachteil auszugleichen. Für die Ausübung des Bezugsrechtes (das im Übrigen für diese Zeit selbstständig handelbar ist) ist eine entsprechende Frist zu wahren.
Zu einer Ausgabe von Zusatz- oder Berichtigungsaktien kann es im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kommen. Bei einer solchen erhöht das Unternehmen das Aktienkapital aus eigenen Rücklagen, ohne Zuführung externer Einlagen. Der Wert des Unternehmens erhöht sich hierdurch (im Gegensatz zu der Anzahl der Aktien) nicht.
Im Hinblick auf Verwaltungsrechte ist vor allem das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung, das Auskunftsrecht sowie das Stimmrecht zu nennen. Diese Verwaltungsrechte sind gesetzlich vorgeschrieben und ermöglichen dem Aktionär die Wahrnehmung seiner Interessen. Die Hauptversammlung findet in der Regel jährlich statt. Auf dieser erfolgt die Beschlussfassung zu Gegenständen der Tagesordnung durch die Aktionäre. Gegenstände der Beschlussfassung sind durch Gesetz oder Satzung vorgesehene Fälle (z.B. die Verwendung des Bilanzgewinnes, Satzungsänderungen oder die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat). In der Hauptversammlung haben Aktionäre ein Auskunftsrecht über rechtliche und geschäftliche Angelegenheiten. Nur in Ausnahmefällen hat der Vorstand das Recht die Auskunft zu verweigern. Das Stimmrecht des Aktionärs ist das wichtigste Verwaltungsrecht. Im Regelfall wird jeder Aktie eine Stimme zugewiesen. Eine Ausnahme stellen Vorzugsaktien dar. Inhaber dieser haben kein Stimmrecht, werden jedoch bei der Ausschüttung des Bilanzgewinns bevorzugt. Stimmrechte können entweder persönlich durch Teilnahme an der Hauptversammlung wahrgenommen werden oder an einen Dritten per Vollmacht übertragen werden.
Spezielle Risiken
Kursrisiko: Aktien können an der Börse, aber auch außerbörslich gehandelt werden. Der Kurs einer Aktie wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Es existiert keine Berechnungsformel für den “richtigen” oder “fairen” Kurs einer Aktie. Modelle zur Aktienkursberechnung unterliegen immer subjektiven Annahmen. Die Kursbildung hängt im starken Maße von den unterschiedlichen Interpretationen der zugänglichen Informationen der Marktteilnehmer ab. Zahlreiche empirische Studien zeigen, dass sich Aktienkurse nicht systematisch prognostizieren lassen. Aktienkurse werden durch viele Faktoren beeinflusst. Das damit verbundene Risiko einer negativen Kursentwicklung kann grob in unternehmensspezifisches Risiko und in allgemeines Marktrisiko unterteilt werden. Das unternehmensspezifische Risiko ist abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Entwickelt sich das Unternehmen wirtschaftlich schlechter als erwartet, kann es zu negativen Aktienkursentwicklungen kommen. Im ungünstigsten Fall, nämlich bei Zahlungsunfähigkeit und anschließender Insolvenz des Unternehmens, kann der Anleger einen Totalverlust seines investierten Kapitals erleiden. Es kann jedoch auch dazu kommen, dass sich der Kurs einer Aktie aufgrund der Veränderung des Gesamtmarktes bewegt, ohne dass dieser Kursveränderung unternehmensspezifische Umstände zugrunde liegen. Kursveränderungen, die eher aufgrund von allgemeinen Tendenzen am Aktienmarkt entstehen und unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des einzelnen Unternehmens sind, werden als allgemeines Marktrisiko bezeichnet.
Insolvenzrisiko: Da Aktionäre im Insolvenzfall erst dann bedient werden, wenn alle anderen Gläubigeransprüche bedient worden sind, sind Aktien als Anlageklasse mit relativ hohem Risiko anzusehen.
Dividendenrisiko: Die Beteiligung der Aktionäre am Gewinn des Unternehmens durch monetäre Ausschüttungen werden Dividenden genannt. Genau wie die zukünftigen Gewinne eines Unternehmens lassen sich die zukünftigen Dividenden nicht prognostizieren. Erwirtschaftet ein Unternehmen einen geringeren als den geplanten oder keinen Gewinn und hat keinerlei Rücklagen gebildet, so kann die Dividende verringert oder gänzlich ausgesetzt werden. Ein Aktieninvestor hat jedoch auch im Falle eines erzielten Gewinns kein Anrecht auf eine Ausschüttung. Werden Rückstellungen z. B. wegen zukünftig erwarteter Kosten (Klagen, Umstrukturierung etc.) seitens des Unternehmens für notwendig erachtet, kann dieses unter Umständen die Dividende trotz eines erzielten Gewinns aussetzen.
Ordererteilungrisiko: Kauf- oder Verkaufsaufträge an die Bank (Ordererteilung) müssen zumindest beinhalten, welches Investment in welcher Stückzahl/Nominale zu welchem Preis über welchen Zeitraum zu kaufen/verkaufen ist.
Konjunkturrisiko: Unter Konjunkturrisiko versteht man Schwankungen der Konjunktur, d. h. der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Diese können sich auf die wirtschaftliche Lage der Herausgeber von Wertpapieren, den sogenannten Emittenten, auswirken und damit den Wert dieser emittierten Wertpapiere beeinflussen. Weiterhin besteht das Risiko, dass die Entwicklung der Konjunktur falsch eingeschätzt wird und dadurch zum falschen Zeitpunkt eine Kapitalanlage getätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Marktphase gehalten werden.
Inflationsrisiko: Das Inflationsrisiko steht für die Gefahr, aufgrund einer Geldentwertung einen Vermögensverlust zu erleiden. Dies betrifft sowohl den Realwert des vorhandenen Vermögens, als auch den realen Ertrag, der mit dem Vermögen erwirtschaftet wird. Wichtig ist daher die Realverzinsung, das heißt bei festverzinslichen Wertpapieren die Differenz zwischen Rendite und Inflationsrate.
Bonitätsrisiko: Das Bonitätsrisiko wird häufig auch als Emittentenrisiko bezeichnet. Es handelt sich dabei um das Risiko, dass sich die wirtschaftliche Lage des Emittenten eines Wertpapiers oder des Schuldners einer Geldforderung verschlechtert und der Emittent bzw. Schuldner deshalb nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Zinsänderungsrisiko: Im Zuge steigender Zinsen kann es dazu kommen, dass sich Aktienkurse rückläufig entwickeln, da z.B. Kreditkosten des Unternehmens sich erhöhen können oder künftige Gewinne mit einem höheren Zinssatz diskontiert und somit zum heutigen Zeitpunkt niedriger bewertet werden.
Informationsrisiko: Das Informationsrisiko steht für die Möglichkeit von Fehlentscheidungen in Bezug auf die Vermögensanlage, die aufgrund fehlender, unvollständiger oder falscher Informationen getroffen werden.
Liquiditätsrisiko: Gewöhnlich werden für börsengehandelte Aktien, insbesondere wenn es sich um Gesellschaften mit einem hohen Unternehmenswert handelt, die Teil eines bedeutenden Aktienindex, wie z. B. des DAX sind, laufend An- und Verkaufskurse gestellt. Sollten aus verschiedenen Gründen keine handelbaren Kurse am Markt zustande kommen, hat der Aktionär temporär keine Möglichkeit seine Aktienposition zu veräußern, was sich negativ auf seine Investition auswirken kann. Ein Beispielsfall für illiquide Aktien sind die sogenannten Penny Stocks. Diese sind durch einen sehr niedrigen Börsenkurs charakterisiert (meistens unter dem Äquivalent eines US-Dollars) und werden häufig nicht an einem von staatlich anerkannten Stellen geregelten und überwachten Markt gehandelt. Hierbei besteht das Risiko, dass das Wertpapier nur unter erschwerten Bedingungen und mit erheblichen Preisnachteilen (aufgrund einer sehr weiten Spanne zwischen Angebots- und Nachfragekursen) wieder verkauft werden kann. Darüber hinaus besteht bei Penny Stocks auch ein erhöhtes Risiko der Kursmanipulation durch Marktteilnehmer.
Psychologie der Marktteilnehmer: Neben objektiven Faktoren (Wirtschaftsdaten, Daten zum Unternehmen, etc.) spielen beim Handel eines Wertpapiers an einem Markt, also z.B. einer Börse, auch psychologische Faktoren eine Rolle. Erwartungen der Marktteilnehmer, die unter Umständen irrationale Meinungen vertreten können, können zu steigenden oder fallenden Kursen beitragen oder diese entscheidend verstärken. Aktienkurse spiegeln insofern auch Vermutungen, Stimmungen, Hoffnungen und Befürchtungen von Anlegern wider. Die Börse ist auch ein Markt von Erwartungen, wobei Verhaltensweisen nicht immer nachvollziehbar sein müssen.
Risiko des Verlusts und der Änderung von Aktionärsrechten: Die bereits beschriebenen Aktionärsrechte (insbesondere die Vermögens- und Verwaltungsrechte) können durch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen verändert oder ersetzt werden. Beispiele hierfür sind Verschmelzungen, Spaltungen und Rechtsformwechsel. Darüber hinaus können auch Hauptaktionäre (also Aktionäre mit entsprechender Mehrheit) ein Ausscheiden der Minderheitsaktionäre im Rahmen eines sogenannten “Squeeze Outs” erzwingen. Zwar erhalten diese eine gesetzlich vorgeschriebene Abfindung, jedoch verlieren sie im Gegenzug hierfür alle Aktionärsrechte und werden gezwungen ihre Anlage aufzugeben.
Risiko der Einstellung der Börsennotierung: Erst die Börsennotierung einer Aktie steigert die freie Handelbarkeit erheblich. Aktiengesellschaften können die Zulassung der Aktien durch die Börse (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen sowie der börserechtlichen Bestimmungen) widerrufen lassen. Die Aktionärsrechte (insbesondere die Vermögens- und Verwaltungsrechte) sind hiervon prinzipiell nicht betroffen, jedoch leidet die Liquidität der Anlage bedeutend unter einem solchen sogenannten “Delisting”.
Wir möchten daher darauf verweisen, vor dem Kauf von Wertpapieren mit ihrer Bank oder Ihrem Finanzberater zu sprechen. Die Internetinhalte wurden sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen, als auch für die Vollständigkeit der hier gemachten Angaben können wir jedoch nicht übernehmen. Sollten Sie Ergänzungswünsche haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese per E-Mail unter service@investa-vb.de mitteilen.
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